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Beratung Immobilienkauf
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© 2012-BHK Kaiser

aktualisiert am 13.04.2012

Wertermittlung

im Rahmen Ihres geplanten Immobilienkaufs und -verkaufs, bei Schenkungen, Übertragungen, Erb- und Vermögensauseinandersetzungen, sowie in Scheidungsangelegenheiten (Zugewinnausgleich) ermitteln wir den Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie bei:

  • EFH, RH, DHH
  • Eigentumswohnungen (Wohneigentum)
  • Mehrfamilienhäusern (Wohnanlagen)
  • gewerbliche Bauten (Büros, Verwaltung)
  • unbebauten Grundstücken

Hierbei überprüfen wir auch Fremdgutachten und Marktwertschätzungen von Immobilienmaklern und erstatten Gegengutachten.

Zur Klärung einer Kauf-, bzw. Verkaufsabsicht können wir für Sie eine überschlägige Einschätzung des Marktwertes Ihrer Immobilie in Form eines Kurzgutachtens vornehmen. Die Bearbeitungstiefe ist bei einem Kurzgutachten, insbesondere hinsichtlich der Objekt- beschreibung, der schriftlichen Ausführungen und der Dokumentation, reduziert. Im Regelfall kann ein Kurzgutachten bei Bedarf zu einem vollumfänglichen Verkehrswertgutachten weiterentwickelt werden.

Eine Aufstellung der erforderlichen Unterlagen für die Wertermittlung finden Sie in dieser PDF-Datei Erforderliche Unterlagen für die Wertermittlung.

Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen und zur Klärung des erforderlichen Leistungsumfangs!

 


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